Dabei ist die persönliche Patient-Arzt-Beziehung wesentlich, die immer dann entsteht, wenn jemand mit einem Gesundheitsproblem Hilfe sucht. Nach Ansicht der Medizinhistoriker hat sich diese Beziehung mit dem Aufkommen der modernen Medizin fundamental gewandelt. Das Expertenwissen und die Autorität der einheitlich ausgebildeten Ärzte hat ihnen eine dominante Rolle beschert, die Barbiere, Steinschneider, aber auch akademische Mediziner des alten Schlages mit ihren meist erfolglosen Krankheitstheorien nicht hatten. Die Ärzteschaft hat heute die weitgehende Definitionsmacht, was Krankheit ausmacht und welche medizinischen und medizinisch-politischen Maßnahmen dagegen ergriffen werden sollten. Andererseits hat die bürgerliche Gesellschaft (in Deutschland seit der späten Kaiserzeit) auch wieder versucht, den paternalistischen Ermessenspielraum der Ärzte zu beschneiden, etwa durch die 1884 (Richard Keßler) erstmals veröffentlichte juristische Einstufung ärztlicher Eingriffe als Körperverletzung, für die die Zustimmung des Patienten unabdingbbar ist. Es wird nunmehr eine deliberative Leistung vom Therapeuten erwartet, dessen Fachwissen die freie Entscheidungsgewalt des Patienten stützt, nicht ersetzt. Die damit verbundene Pflicht zur ärztlichen Aufklärung ist auch unter dem Eindruck des überwundenen NS-Regimes heute international unangefochten; sowohl in international gültigen Dokumenten wie der Deklaration von Helsinki als auch im nationalen Strafrecht und den Berufsordnungen der Medizinalberufe.
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Die Medizin (von lateinisch ars medicina, „Heilkunst“, auch „Heilkunde“) ist die Lehre von der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Krankheiten und Verletzungen bei Menschen und Tieren. Sie wird von Ärzten, von den Angehörigen weiterer anerkannter Heilberufe, und von anderen Therapeuten, wie etwa traditionellen Heilern oder den in Deutschland zugelassenen Heilpraktikern ausgeübt mit dem Ziel, die Gesundheit der Patienten wiederherzustellen oder zu erhalten. Zum Bereich der Medizin gehören neben der Humanmedizin (siehe auch Medizinische Fakultät) die Veterinärmedizin (Tierheilkunde/Tiermedizin), in einem weiteren Verständnis auch die Phytomedizin (Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen). In diesem umfassenden Sinn ist Medizin die Lehre vom gesunden und kranken Lebewesen.
Die Kulturgeschichte kennt eine große Zahl von unterschiedlichen medizinischen Lehrgebäuden, beginnend mit den Ärzteschulen im europäischen und asiatischen Altertum, bis hin zur modernen Vielfalt von wissenschaftlichen und alternativen Angebote. Die Medizin umfasst auch die anwendungsbezogene Forschung ihrer Vertreter zur Beschaffenheit und Funktion des menschlichen (Humanmedizin) und tierischen Körpers (Veterinärmedizin) in gesundem und krankem Zustand, mit der sie ihre Diagnosen und Therapien verbessern will. Die Wissenschaftliche Medizin bedient sich dabei der Grundlagen, die Physik, Chemie, Biologie und Psychologie erarbeitet haben.
Umgangssprachlich werden auch Arzneimittel „Medizin“ genannt.
Die Lehre von der Heilkunst wird selten auch die Iatrik genannt (ausgesprochen Iátrik, vom griechischen substantivierten Adjektiv ἰατρική [τέχνη], altgriechische Aussprache iatrikḗ [téchnē], „ärztliche Kunst“ oder „ärztliches Handwerk“; häufiger in Zusammensetzungen wie „iatrogen“, „Pädiatrie“, „psychiatrisch“ [1]).
Die Medizin ist eine praxisorientierte Erfahrungswissenschaft. Behandlungsziele sind die Prävention (Vorbeugung) von Erkrankungen oder von deren Komplikationen; die Kuration (Heilung) von heilbaren Erkrankungen, oder die Palliation (Linderung) der Beschwerden in unheilbaren Situationen. Auch die Rehabilitation (Wiederherstellung) der körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Patienten ist Aufgabe der Medizin. Ärzte und nichtärztliche Therapeuten erstellen dafür Behandlungspläne und überwachen den Behandlungsverlauf in der Patientenakte. Diese patientenbezogenen Unterlagen sind gleichzeitig Dokumente von juristischer Bedeutung. Im medizinischen Alltag werden im Idealfall wissenschaftliche Erkenntnisse mit den Resultaten der Anamnese sowie der ärztlichen Intuition und Erfahrung kombiniert, um dem individuellen Patienten gerecht zu werden.
Dabei ist die persönliche Patient-Arzt-Beziehung wesentlich, die immer dann entsteht, wenn jemand mit einem Gesundheitsproblem Hilfe sucht. Nach Ansicht der Medizinhistoriker hat sich diese Beziehung mit dem Aufkommen der modernen Medizin fundamental gewandelt. Das Expertenwissen und die Autorität der einheitlich ausgebildeten Ärzte hat ihnen eine dominante Rolle beschert, die Barbiere, Steinschneider, aber auch akademische Mediziner des alten Schlages mit ihren meist erfolglosen Krankheitstheorien nicht hatten. Die Ärzteschaft hat heute die weitgehende Definitionsmacht, was Krankheit ausmacht und welche medizinischen und medizinisch-politischen Maßnahmen dagegen ergriffen werden sollten. Andererseits hat die bürgerliche Gesellschaft (in Deutschland seit der späten Kaiserzeit) auch wieder versucht, den paternalistischen Ermessenspielraum der Ärzte zu beschneiden, etwa durch die 1884 (Richard Keßler) erstmals veröffentlichte juristische Einstufung ärztlicher Eingriffe als Körperverletzung, für die die Zustimmung des Patienten unabdingbbar ist. Es wird nunmehr eine deliberative Leistung vom Therapeuten erwartet, dessen Fachwissen die freie Entscheidungsgewalt des Patienten stützt, nicht ersetzt. Die damit verbundene Pflicht zur ärztlichen Aufklärung ist auch unter dem Eindruck des überwundenen NS-Regimes heute international unangefochten; sowohl in international gültigen Dokumenten wie der Deklaration von Helsinki als auch im nationalen Strafrecht und den Berufsordnungen der Medizinalberufe.
Sowohl Ärzte als auch andere Heilberufe verwenden einen analytischen Krankheitsbegriff - die Krankheit als Funktionsstörung des Organismus. Auf Basis einer Vertrags- und Vertrauensbeziehung können Daten zur Krankengeschichte (Anamnese) erhoben werden und eine gründliche klinische Untersuchung durchgeführt werden. Technische Verfahren zur medizinischen Untersuchung mithilfe eines Labors, bildgebende Verfahren wie z. B. Röntgen, und viele andere Untersuchungsverfahren wie z. B. das Elektrokardiogramm, ergänzen die gesammelten Informationen. Zur ärztlichen Kunst gehört es, die Vielzahl der Fakten und Beobachtungen zur Diagnose zu integrieren. Nur eine korrekte Diagnose ermöglicht die erfolgreiche Therapie. Dieser analytische Krankheitsbegriff der wissenschaftlichen Medizin hat weitgehend - übernommen auch von vielen alternativen Therapeuten - die ontologischen Vorstellungen früherer Jahrhunderte weitgehend abgelöst. Umstrittene Grenzfälle der Krankheitsdefinition sind Behinderungen und psychische Erkrankungen, deren Definition stets auch gesellschaftlich sein wird.
Den nationalen juristischen und finanziellen Rahmen für die Ausübung der Heilkunde stellt das jeweilige Gesundheitssystem eines Staates dar. Während des Mittelalters leisteten Kirchen und Kommunen mit Hospitälern und angestellten Ärzten eine rudimentäre Form der Krankenfürsorge. Nach dem Aufkommen der mächtigen Nationalstaaten zogen diese zunächst die Kontrolle und Aufsicht über die Heilberufe an sich, verabschiedeten Approbationsordnungen und Gebührenordnungen. Preußen schaffte 1852 die überkommene Trennung des Ärztestandes zwischen Chirurgen und Ärzten ab und schloss die Chirurgenschulen. Auf Betreiben liberaler Kreise, zu denen auch Rudolph Virchow gehörte, erlaubte die erste Gewerbeordnung des deutschen Reiches (1871) die Therapiefreiheit auch für nichtapprobierte Behandler, die mit dem bis heute gültigen Heilpraktikergesetz (1939) erhalten blieb.
Unter der Kanzlerschaft Otto von Bismarcks gab sich Deutschland das weltweit erste allgemeine soziale Sicherungssystem, mit Einschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung für alle Arbeitnehmer und deren Angehörigen, die heute 90 % der Bevölkerung umfasst. Die niedergelassenen Ärzte organisierten sich gegen die zunächst übermächtige Verwaltung (Hartmannbund, 1900) und setzten in Ärztestreiks die heutige Selbstverwaltung durch, nach der die Kassenärzte für die Sicherstellung der ambulanten Krankenversorgung allein verantwortlich sind und dafür eine Gesamtvergütung erhalten (Notverordnung, 1931). Nach der Wiedervereinigung wurden auch die in der DDR üblichen Ambulatorien aufgelöst oder in Arztpraxen umgewandelt. Die Gesundheitsämter spielen außerhalb von Katastrophen keine Rolle in der Krankenversorgung. Die stationäre Medizin in Krankenhäusern blieb dagegen in überwiegend staatlicher Hand. Deutsche Krankenhäuser schließen Versorgungsverträge mit den Krankenkassen ab und erhalten zudem Investitionskostenzuschüsse aus Steuermitteln, haben also eine duale Finanzierung, die völlig von der kassenärztlichen Schiene getrennt ist. Zahlreiche Reformen der Gesundheitsgesetzgebung haben versucht, die damit drohende Doppelversorgung mit teurer Infrastruktur (etwa medizinische Großgeräte) zu verhindern. Andere Industriestaaten haben andere Lösungen erarbeitet. So gibt es entwickelte Nationen mit nationalen, steuerfinanzierten Gesundheitssystemen (z. B. National Health Service in Großbritannien) oder mit weitgehend unregulierten Anbietermärkten (z. B. das Gesundheitssystem der Vereinigten Staaten). In anderen europäischen Staaten gibt es regulierte Märkte mit starkem öffentlichen Sektor; z. B. trägt in Deutschland die öffentliche Hand über die Gesetzliche Krankenversicherung und die staatlichen Klinikzuschüsse ca. 80 Prozent der gesamten Ausgaben zur Krankenbehandlung.
Das Wort „Apotheke“ stammt aus dem Griechischen, bedeutet wörtlich nur „Aufbewahrungsort“ und wurde in Klöstern für den Raum (lat. gespr.: „apotheca“) benutzt, der zur Aufbewahrung von Heilkräutern verwendet wurde. Gesetzlicher Auftrag der Apotheke ist es, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Eine Apotheke darf nur von einem staatlich geprüften Apotheker geführt werden. Eine Ausnahme kann nur für den Zeitraum von vier Wochen pro Jahr gemacht werden. Ist der Apotheker für diesen Zeitraum abwesend (z. B. Krankheit oder Urlaub), kann er von einem Pharmazieingenieur oder Apothekerassistenten vertreten werden. Ist er länger abwesend, muss ihn ein Apotheker vertreten.
Ein Sonderfall ist die tierärztliche Hausapotheke. Dabei handelt es sich lediglich um Abgabestellen.
Da es sich bei Medikamenten um Waren besonderer Art handelt, die oft Erklärung und Beratung in besonderem Ausmaß verlangen, dürfen sie nur in Apotheken und nur von pharmazeutischem Personal (Apotheker, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), letztere unter Aufsicht des Apothekers) verkauft werden.
Weiterhin zum Personal einer Apotheke gehören die Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) (früher Apothekenhelfer). Für die Abschlüsse aus der DDR gelten entsprechende Regelungen. Dabei sind Apothekenfacharbeiter den Apothekenhelfern und Apothekenassistenten den pharmazeutisch-technischen Assistenten gleichgestellt. In den rund 21.500 deutschen Apotheken arbeiten im Jahr 2008 rund 144.000 Menschen. (→ Apothekenpersonal)
Neben der Arzneimittel-Abgabe in der Apotheke vor Ort gibt es zwischenzeitlich die Möglichkeit des Arzneimittel-Versands durch Versandapotheken. Diese setzt eine niedergelassene Apotheke voraus, darf aber mit einer entsprechenden Versandhandelsgenehmigung auch durch Versand und über Ländergrenzen hinaus Medikamente vertreiben.
Gesetzliche Grundlage ist das Apothekengesetz, näheres wird in der Apothekenbetriebsordnung geregelt. Die Ausbildung des Personals ist in eigenen Gesetzen erfasst. Vorschriften zur Regelung der Abgabepreise von Arzneimitteln finden sich in der Arzneimittelpreisverordnung.